Fehlzeiten
Erkrankung oder unvorhersehbares Fehlen in der Sek I
Die Benachrichtigung der Schule (Sekretariat) muss per E-Mail oder telefonisch am selben Tag erfolgen, damit wir sicher gehen können, dass nichts auf dem Schulweg passiert ist. Eine schriftliche Bitte um Entschuldigung für das Fehlen ist für den ersten Tag nach der Rückkehr an die Klassenlehrkraft zu richten.
Bei längerfristigen Erkrankungen ist eine Mitteilung an die Klassenlehrkraft wichtig.
Entschuldigungsregelung in der Sek II
Jede Schülerin / jeder Schüler der Sek II führt fortlaufend ein eigenes Entschuldigungsheft. Eine Fehlzeit gilt als entschuldigt, wenn die betreffende Schülerin / der betreffende Schüler in der nächsten Unterrichtsstunde, an welcher sie/er anwesend ist, eine schriftliche Entschuldigung vorlegt; ansonsten ist das Fehlen als unentschuldigt zu werten. Die schriftliche Entschuldigung wird von den Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler geschrieben. Nur im Falle einer Bescheinigungs-Pflicht muss eine ärztliche Bescheinigung pünktlich vorgelegt werden.
Bei Klausuren gilt, wie es in der Schulordnung festgelegt ist: Die Schülerinnen und Schüler müssen stets eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn sie eine Klausur (oder eine Ersatzleistung) aus Krankheitsgründen versäumt haben.
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Wichtige Kontakte
Sekretariat
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Öffnungszeiten des Sekretariats: montags bis donnerstags von 07:15 bis 15:00, freitags bis 14.00 Uhr
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Koordination
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Frau Borchardt ist unsere engagierte Schulsozialarbeiterin. Sie arbeitet mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften zu folgenden Themen:
- Förderung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung
- Begleitung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von Krisen schulischer, familiärer und persönlicher Art
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften in sozialpädagogischen Fragen
- Unterstützung der Eltern in familiären, persönlichen und schulischen Belangen
- Durchführung von Projekten mit Klassen – sowohl zur Prävention als auch in aktuellen Konfliktsituationen
- Mitgestaltung der Schule als attraktiven Lernort Vernetzung und Kooperation von Schule und weiteren Institutionen
E-Mail an Frau Borchardt schreiben
Telefon: 04321-9424268 oder 0162-2035758
Büro: D003 (ehem. Hausmeisterwohnung)
Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Weitere Unterstützung in besonderen Fällen gibt es beim schulpsychologischen Dienst der Stadt Neumünster:
Frau Hampe (Schulpsychologin)
Franz-Rohwer-Straße 8
24534 Neumünster
Telefon: 04321 - 2658100
Fax: 04321 - 2658099