Arbeitsgemeinschaften
Die Übersicht der Arbeitsgemeinschaften und Projekte finden Sie hier.
Die Übersicht der Arbeitsgemeinschaften und Projekte finden Sie hier.
Die Klaus-Groth-Schule hat derzeit keine Begrenzung der Aufnahmekapazität für Sextanerinnen und Sextaner.
Falls es irgendwann doch zu einer solchen kommen sollte, verhält es sich so, dass eine Vierzügigkeit mit 116 Schülerinnen und Schülern angestrebt ist. Als Auswahlkriterium gilt laut Schulkonferenzbeschluss vom 19.4.2018 das Kriterium "Geschwisterkind", ansonsten das Losverfahren.
Informationen und Dokumente zu den Austausch-Projekten gibt es hier.
Die Benachrichtigung der Schule (Sekretariat) muss am selben Tag erfolgen, damit wir sicher gehen können, dass nichts auf dem Schulweg passiert ist. Eine schriftliche Bitte um Entschuldigung für das Fehlen ist für den ersten Tag nach der Rückkehr an die Klassenlehrkraft zu richten.
Bei längerfristigen Erkrankungen ist eine Mitteilung an die Klassenlehrkraft wichtig.
Jede Schülerin / jeder Schüler der Sek II führt fortlaufend ein eigenes Entschuldigungsheft. Eine Fehlzeit gilt als entschuldigt, wenn die betreffende Schülerin / der betreffende Schüler in der nächsten Unterrichtsstunde, an welcher sie/er anwesend ist, eine schriftliche Entschuldigung vorlegt; ansonsten ist das Fehlen als unentschuldigt zu werten. Die schriftliche Entschuldigung wird von den Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler geschrieben. Nur im Falle einer Bescheinigungs-Pflicht muss eine ärztliche Bescheinigung pünktlich vorgelegt werden.
Bei Klausuren gilt, wie es in der Schulordnung festgelegt ist: Die Schülerinnen und Schüler müssen stets eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn sie eine Klausur (oder eine Ersatzleistung) aus Krankheitsgründen versäumt haben.
Wichtige Information für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte, deren Kind eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule) besucht, gem.§ 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch!
Zusätzlicher Hinweis zum Thema "Masern":
Laut Bundesgesetz (2019) müssen Eltern ab März 2020 vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Kita, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung nachweisen, dass dieses gegen Masern geimpft bzw. immun ist. Nachgewiesen werden kann die Impfung oder die Immunität durch den Impfausweis, eine Impfbescheinigung oder durch eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass man schon einmal Masern hatte und immun ist. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.
Eltern von Kindern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im März 2020 bereits in einer Kita oder Schule sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2022 nachweisen. Diese Frist gilt auch für das Personal betroffener Einrichtungen.
Umsetzung des Masernschutzgesetzes
Besonderes Augenmerk legen wir auf lese- und rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler (Legasthenie). In dieser Hinsicht auffällige Kinder werden, sofern noch keine förmliche LRS-Anerkennung der Grundschule vorliegt, von uns getestet, so dass wir dann die entsprechenden Förder- und Ausgleichsmaßnahmen ergreifen können. Diese Kinder erhalten in der 5. und 6. Klasse eine spezielle LRS-Trainingsstunde. Von Klasse 5 bis 9 wird die Rechtschreibung nicht bewertet, so dass die Kinder in Ruhe den Rechtschreibaufbau nachholen können; zudem kann für schriftliche Arbeiten ein etwas verlängerter Bearbeitungszeitraum verabredet werden. Für die Oberstufe können entsprechende Erleichterungen auf Antrag in Anspruch genommen werden.
Unser Ziel dabei ist es, dass die Teilleistungsschwäche LRS keinen negativen Einfluss auf das schulische Leistungsbild eines Schülers oder einer Schülerin hat!
Sollten Sie Fragen haben, lassen Sie sich gern von unserer Legasthenie-Fachkraft Frau Lobin beraten.
Mittagessen und weitere Speisen können hier gebucht werden.
Hier finden Sie Informationen zum Projekt "Schüler:innen helfen Schüler:innen".
Alle Informationen zum offenen Ganztag finden Sie hier.
Wenn Sachen Ihres Kindes (z.B. Schulranzen, Kleidungsstücke, Fahrrad, Brille) in der Schule oder auf dem Schulweg bzw. während schulischer Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, beschädigt werden bzw. abhanden kommen, besteht die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen bei der Stadt Neumünster zu beantragen.
Die Regulierung von sog. Schulsachschadensfällen durch die Stadt Neumünster erfolgt auf freiwilliger Basis und deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Bearbeitung der Schadensfälle erfolgt aufgrund einer entsprechenden Mitteilung der Schule durch die Rechtsabteilung der Stadt Neumünster (Tel. 04321/9422332).
Stand: 18.05.2007
Eltern, die für ihr Kind ein Schließfach in der KGS anmieten möchten, verfahren wie folgt:
Anmeldeantrag abholen
Die Eltern schicken den ausgefüllten Anmeldebogen direkt an die Firma Astra Direkt.
Astra Direkt entscheidet, wann das neue Schließfach eingerichtet wird. Zwischen Antragstellung und Überlassung eines Schließfaches können im Ausnahmefall auch mehrere Monate liegen.
Die Eltern werden, sobald das Schließfach von Astra Direkt eingerichtet ist, benachrichtigt. Der Schließfachschlüssel wird den Eltern zugesandt.
Vertrags- und Ansprechpartner für die Eltern ist die Firma Astra Direkt.
Organisatorische Grundsätze zur Vertretungsstundenregelung an der KGS
Es gehört zum schulischen Alltag, dass Lehrkräfte durch Erkrankung, Klassenfahrten, Wandertage, Fortbildungen u.a.m. ihren stundenplanmäßigen Unterricht nicht erteilen können. Das Vertretungskonzept der Klaus-Groth-Schule beruht vor dem Hintergrund, dass „jede Stunde zählt".
Es gilt das Prioritätsprinzip für den Einsatz von Vertretungslehrkräften.
Vertretungsunterricht erfolgt durch
Grundsätzlich gilt: Vertretungsstunden sind immer Unterrichtsstunden. Von allen Lehrkräften wird erwartet, dass sie unterrichten, auch wenn sie nicht Lehrer in der Klasse sind. Von den Schülern wird erwartet, dass sie ihr Arbeitsmaterial nach Stundenplan und ggf. nach Vertretungsplan mitbringen, so dass Bücher, Lektüren und Hefte bzw. sonstiges Arbeitsmaterial zur Verfügung stehen.
In Vertretungsstunden besteht wie in regulären Stunden die Verpflichtung zur Mitarbeit. Mündliche Noten sollten gegeben werden.
Vorhersehbarer Vertretungsunterricht (z. B. Wandertag, Exkursion etc.) wird spätestens am Vortag durch Aushang bekannt gegeben. Lehrkräfte und Schüler informieren sich über die bekannt gegebenen Vertretungspläne rechtzeitig. Um ggf. in einer Vertretungsstunde weiterarbeiten zu können, bringen die Schüler das Unterrichtsmaterial auch dann mit, wenn für das betroffene Fach Vertretungsunterricht angekündigt worden ist. Die zu vertretende Fachlehrkraft sorgt möglichst durch Vorgabe von Arbeitsaufträgen (z. B. auch in Form eines Wochenarbeitsplanes) dafür, dass die Klasse im Vertretungsunterricht weiterarbeiten kann.
Bei kurzfristig anfallendem Vertretungsunterricht wird vor der 1. Stunde der Vertretungsplan aktualisiert. Erkrankte Lehrkräfte melden sich bis spätestens 7:30 Uhr telefonisch im Sekretariat. Sollte die erkrankte Lehrkraft keinen Arbeitsauftrag mitteilen (können), sorgt die Fachschaft, vertreten durch die/den Vorsitzende(n) für entsprechendes Material der Klassen. Zu diesem Zweck legen alle Fachkonferenzen eine Sammlung von Unterrichtsmaterialien für Vertretungsstunden an, auf die im Bedarfsfall von den Vertretungslehrkräften zurückgegriffen werden kann.
Sollte eine Fachlehrkraft länger als eine Woche ausfallen (längerfristiger Vertretungsunterricht), wird der Vertretungsunterricht nach dem „Prioritätsprinzip für den Einsatz von Vertretungslehrkräften“ geregelt. Die jeweils betroffenen Fachschaften, vertreten durch ihre Vorsitzenden, übernehmen die Koordinierung bei der Bereitstellung des Arbeitsmaterials. Sie stellen sicher, dass die Vertretungslehrkräfte die Klassen mit entsprechendem Arbeitsmaterial bzw. Arbeitsaufträgen versorgen können. In den Fächern DEU, MAT, ENG, LAT, FRA, SPA wird in mindestens einer Stunde pro Woche eine Fachlehrkraft eingesetzt, die das Arbeitsmaterial sichtet und die Arbeitsaufträge mit den Schülerinnen und Schülern bespricht.
Bei langfristigem Unterrichtsausfall versucht der Schulleiter über den Vertretungspool des Landes eine Fachkraft mit den entsprechenden Fächern einzustellen oder andere einvernehmliche Lösungen anzustreben (z. B. durch Anordnung bezahlter Mehrarbeit nach Rücksprache, Anpassung des Stundenplans, zeitlich begrenzte Änderung der Kontingentstundentafel o. ä.).
Frau Borchardt ist unsere engagierte Schulsozialarbeiterin. Sie arbeitet mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften zu folgenden Themen:
E-Mail an Frau Borchardt schreiben
Telefon: 04321-9424268 oder 0162-2035758
Büro: D003 (ehem. Hausmeisterwohnung)
Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Weitere Unterstützung in besonderen Fällen gibt es beim schulpsychologischen Dienst der Stadt Neumünster:
Frau Hampe (Schulpsychologin)
Franz-Rohwer-Straße 8
24534 Neumünster
Telefon: 04321 - 2658100
Fax: 04321 - 2658099