Schulordnung der Klaus-Groth-Schule
Diese Schulordnung wurde von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern erarbeitet und berücksichtigt die bisherigen Erfahrungen an der Klaus-Groth-Schule. Sie dient dazu, das Zusammenleben und das gemeinsame Lernen zu unterstützen und für alle positiv zu gestalten. Neben der Beachtung der notwendigen Regeln gilt es auch, sich offen, mit Rücksichtnahme, Achtung und fairem Verhalten zu begegnen. Dazu gehören das Zuhören im Gespräch, die gewaltfreie Lösung von Konflikten, das verantwortungsbewusste und tolerante Handeln sowie die gegenseitige Unterstützung. Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle Beteiligten wohlfühlen sollen. Da eine Schulordnung nicht jeden Einzelfall regeln kann, gilt als wichtigster Grundsatz: Alles, was andere belästigt, gefährdet, schädigt oder diskriminiert, ist zu unterlassen.
Regeln A-B
An- und Abmeldung von der Schule
Schülerinnen und Schüler, die neu zu uns kommen oder uns verlassen, werden persönlich begrüßt bzw. verabschieden sich persönlich. Die An- bzw. Abmeldung erfolgt schriftlich durch die / den Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler. Vor einer Abmeldung müssen alle von der Schule ausgeliehenen Gegenstände zurückgegeben werden. Die Rückgabe wird von den entsprechenden Lehrkräften auf dem Abmeldeschein bestätigt. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände sind zu ersetzen.
s. Schulbücher
Ballspiele
Ballspielen ist nur auf den Schulhöfen und im Park erlaubt. Zu benutzen sind dafür nur geeignete Bälle, so dass niemand zu Schaden kommen kann. Für das Ballspielen gilt die Pflicht der allgemeinen Rücksichtnahme. Verboten sind Würfe / Schüsse gegen die Wand des WC-Gebäudes im Park und gegen die Wand des Hauptgebäudes. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der laufende Unterricht nicht durch Lärm gestört wird und Unbeteiligte nicht beeinträchtigt werden.
s. gefährliche Gegenstände, Schneebälle, Unfälle
Beurlaubung
Sofern absehbar ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann, hat sie oder er sich rechtzeitig vorher schriftlich von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin / dem Tutor beurlauben zu lassen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferientagen oder von mehr als drei Unterrichtstagen muss bei der Schulleitung über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer bzw. die Tutorin / den Tutor beantragt werden und kann nur in gut begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.
s. Erkrankung und unvorhersehbares Fehlen, Freistellung vom Sportunterricht
Regeln E-F
Eigentum
Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist pfleglich umzugehen. Das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler und der Lehrkräfte ist zu respektieren. Wer es schuldhaft beschädigt, entwendet oder ungefragt benutzt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen bzw. die Konsequenzen tragen.
s. Fundsachen, Schulbücher, Wertsachen
Energy-Drinks
Das Trinken von sog. "Energy-Drinks", die erhöhte Mengen von Koffein, Taurin oder ähnlichen Inhaltsstoffen beinhalten, ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verboten. Für die Oberstufe gilt, dass der Konsum nicht erwünscht ist, aber toleriert wird, solange er in Kurs-, Fach- oder Aufenthaltsräumen der Oberstufe in Maßen stattfindet; Lehrkräfte können aufgrund ihres Weisungsrechts den Konsum in ihrem Unterricht und während Klausuren untersagen.
Erkrankung und unvorhersehbares Fehlen
Kann eine Schülerin / ein Schüler wegen Erkrankung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule am selben Morgen bis Unterrichtsbeginn 7.45 Uhr zu benachrichtigen. Eine schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers ist grundsätzlich unmittelbar in der nächsten Klassenlehrerstunde (Sek I) bzw. Fachlehrerstunde (Sek II) vorzulegen. Ohne ein Entschuldigungsschreiben gilt das Fehlen als unentschuldigt. Diese Fehlzeiten werden gesondert im Zeugnis vermerkt. Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit muss sich eine Schülerin / ein Schüler bei der Lehrkraft der laufenden oder der folgenden Unterrichtsstunde und im Sekretariat abmelden. Bei voraussichtlich längerem Fehlen sind das Sekretariat und die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorin / der Tutor schnellstmöglich zu benachrichtigen. Die Schule kann in besonderen Fällen eine Attest-Verpflichtung aussprechen. Wenn Nachschreib-Klausuren in der Oberstufe aus gesundheitlichen Gründen versäumt werden, müssen die Schülerinnen und Schüler stets eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Sie ist bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs unverzüglich der betroffenen Fachlehrkraft vorzulegen.
s. Beurlaubung, Freistellung vom Sportunterricht
Essen und Trinken im Unterricht
Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet. Das Gleiche gilt für das Kauen von Kaugummi. Trinken ist außer in den naturwissenschaftlichen Fachräumen in der Regel erlaubt, sofern es den Unterricht nicht stört.
Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel
Fahrräder sind an den Stellplätzen auf dem Schulgelände ordnungsgemäß und abgeschlossen abzustellen. Das Radfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet. Skateboards, Rollerskates, Roller und ähnliche Fortbewegungsmittel dürfen in den Gebäuden und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
Feuer
Die Verwendung von Feuer, sofern sie nicht zu unterrichtlichen Zwecken unter Aufsicht einer Lehrkraft erfolgt, ist in der Schule strengstens verboten. Das Mitbringen von Zündhölzern oder Feuerzeugen ist für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren untersagt.
s. Feueralarm
Feueralarm
Bei Feueralarm während des Unterrichts haben sich alle Schülerinnen und Schüler in Begleitung ihrer Lehrkräfte unverzüglich auf den verschiedenen Fluchtwegen zu den Sammelplätzen zu begeben. In Pausen oder Freistunden müssen sich die Schülerinnen und Schüler Lehrkräften anschließen, sofern es die Situation zulässt. (Der jeweilige Fluchtweg und der zugewiesene Sammelplatz sind auf dem in jedem Raum ausgehängten Grundrissplan der Schule angegeben.) Dabei gilt es, Ruhe zu bewahren und die Anweisungen der Lehrkräfte zu befolgen. Die Lehrkraft hat darauf zu achten, dass Fenster und Türen des verlassenen Raumes geschlossen sind.
s. Feuer
Freistellung (längerfristig) vom Sportunterricht
Aus zwingenden gesundheitlichen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom Sportunterricht längerfristig ganz oder teilweise (bestimmte Sportarten oder Übungen betreffend) freigestellt werden. Die Freistellung muss von einem Erziehungsberechtigten oder von der volljährigen Schülerin / dem volljährigen Schüler unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung schriftlich beantragt werden. Bei einer Freistellung bis zu einem Monat ist die jeweilige Sportlehrkraft die entsprechende Ansprechpartnerin / der entsprechende Ansprechpartner, darüber hinaus die Stufenleitung. Die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler ist (evtl. mit anderen Aufgaben betraut) in der Sportstunde anwesend; die Lehrkraft kann über die Anwesenheitspflicht im Ausnahmefall anders entscheiden.
s. Beurlaubung, Erkrankung und unvorhersehbares Fehlen
Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben, Wertsachen (z.B. Uhren, Schmuck, Handys, Taschenrechner) werden im Sekretariat sicher aufbewahrt. Fundsachen aus dem Sporthallenbereich sind bei einer Sportlehrkraft abzuliefern.
s. Eigentum, Schulbücher, Wertsachen
Regeln G-M
Gang zur Sporthalle
Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude bzw. den Pausenhof erst nach dem Klingeln, um zur Sporthalle zu gehen. Der Parkplatz vor der Sporthalle ist kein Pausenhof.
Gefährliche Gegenstände
Gegenstände, die Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrkräfte schädigen oder gefährden können (z.B. Farbsprays, Knall- und Feuerwerkskörper, Messer, Laserpointer), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Gegenstände des Alltags dürfen nicht so verwendet werden, dass sie für andere zur Gefahr werden.
s. Ballspiele, Schneebälle, Unfälle
Handy & Co
Für den Gebrauch des Handys und weiterer Endgeräte sowie Zubehör gelten die „Handy-Vereinbarung“ und das „Endgerätenutzungskonzept“. Sofern das Handy (bzw. weitere Endgeräte sowie Zubehör) während einer Leistungsüberprüfung ohne Absprache mit einer Lehrkraft bei einer Person mitgeführt bzw. von dieser benutzt wird, gilt das als Täuschungsversuch.
s. Wertsachen
Kleidung
Bei der Kleidung ist darauf zu achten, dass durch sie niemand in seinen Gefühlen verletzt wird. Dies gilt auch für Aufschriften und Bilder auf Kleidungsstücken.
Mensa
Während der Mittagspause sind die Sitzplätze vorrangig für Schülerinnen und Schüler gedacht, die dort ihr Essen einnehmen möchten. Alle Nutzer der Mensa sind verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
s. Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes
Regeln P-S
Pausenordnung
In den Pausen ab der Länge von 10 Minuten begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 zwischen der 1. und der 5. Stunde auf den Schulhof. Die Räume dieser Klassen werden in dieser Zeit abgeschlossen. Der Einkauf, nicht der Verbleib in der Mensa ist erlaubt; der Zugang zur Mensa erfolgt direkt nach Stundenende durch verschiedene Zugänge, während der Pause nur durch den Mensa-Zugang vom Schulhof. Im Neubau und im Kulturzentrum dürfen sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Klingeln nicht aufhalten. Eine Ausnahme stellen die Oberstufenschülerinnen und -schüler dar; sie dürfen sich auch in den Pausen im Treppenhaus und in den Klassenräumen des naturwissenschaftlichen Traktes und des Kulturzentrums, nicht aber in den Gängen zu den Fachräumen aufhalten. Der Weg in die Fachräume wird in den Pausen zügig nach dem Klingeln angetreten. In den Mittagspausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und Mittelstufe auf dem Schulhof, in der Mensa und in der Aula auf. Bei Regenwetter sollten alle Schülerinnen und Schüler die Pause im Schulgebäude verbringen.
s. Mensa, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes
Rauchen, Alkohol und illegale Drogen
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen sind auf dem Schulgelände (incl. des zum Schulhof zählenden Parkbereichs) untersagt. Der Handel mit illegalen Drogen stellt ein schweres Vergehen dar und hat nicht nur disziplinarische, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Sauberkeit in der Schule
Die Klassenräume können durch Poster u. ä. in Maßen ausgestaltet werden. Sie sind nicht an den Türen, Wänden oder Fenstern, sondern an den Whiteboards zu befestigen. Die Bilder dürfen keine anstößigen oder Gewalt verherrlichenden Motive zeigen. Für die Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum ist die ganze Klasse verantwortlich. Es gibt einen wechselnden Ordnungsdienst, der bestimmte Aufgaben im Klassenraum wahrnimmt; dazu gehören das Wischen der Tafel, das Lüften des Raumes sowie das Fegen der Klasse. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle von allen hochgestellt. Die Lehrkräfte achten auf die Umsetzung des Ordnungsdienstes. Wer Gast in einem Klassenraum ist, hat diesen wie vorgefunden zu hinterlassen. Alle Schülerinnen und Schüler sind dafür zuständig, dass die von ihnen benutzten Räume und Einrichtungsgegenstände weder beschmutzt noch beschädigt werden. Wenn Räume verschmutzt oder Möbel beschädigt vorgefunden werden, ist dies sofort den zuständigen Klassen- bzw. Fachlehrkräften zu melden. Das Mobiliar ist pfleglich zu behandeln, speziell Stühle, Tische und Schränke dürfen nicht bemalt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude, auf den Schulhöfen und im Parkbereich, der zum Schulhof gehört. Der Reinigungsdienst der Klassen sorgt im Schulgebäude und auf dem Schulhof zusätzlich für die Sauberkeit.
s. Eigentum, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes
Schneebälle
Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
s. Ballspiele, gefährliche Gegenstände, Unfälle
Schulbücher
Die von der Schule leihweise zur Verfügung gestellten Lehrbücher sind einzuschlagen, sorgfältig zu behandeln und so zurückzugeben, wie man sie selbst erhalten hat. Notizen und Schmierereien in den Büchern sind nicht erlaubt. Ggf. sind Bücher zu ersetzen.
s. An- und Abmeldung, Eigentum, Fundsachen, Wertsachen
Regeln T-W
Toben
Das Rennen und Raufen im Schulgebäude ist untersagt. Im Park ist beim Laufen und Spielen auf Passanten und Radfahrer Rücksicht zu nehmen.
s. Mensa, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Verlassen des Geländes
Unfälle und Schadenfälle
Unfälle und andere Schadenfälle sind sofort der zuständigen Lehrkraft oder gegebenenfalls im Sekretariat zu melden.
s. Ballspiele, gefährliche Gegenstände, Schneebälle
Ungestörte Unterrichtszeit
In den Freistunden und in den Pausenzeiten ist darauf zu achten, dass der laufende Unterricht nicht durch Lärm gestört wird. Auch darf der laufende Unterricht nicht durch plötzliches Betreten des betreffenden Klassenraumes durch Schülerinnen und Schüler gestört werden, um benötigte Gegenstände (z.B. Bücher) herauszuholen.
s. Pausenordnung, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes
Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler, die vor 7.45 Uhr in der Schule eintreffen, haben sich in der Aula, der Mensa, dem Schulhof bzw. vor dem Klassen- oder Kursraum aufzuhalten. Bei späterem Schulbeginn sammeln sich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in der Mensa. Grundsätzlich gilt es, sich in dieser Zeit ruhig und umsichtig zu verhalten. Alle Schülerinnen und Schüler haben sich rechtzeitig in die Klassenräume bzw. zu den Fachräumen zu begeben. Sie legen die benötigten Materialien bereit und verhalten sich ruhig. Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, meldet die Klassen-/Kurssprecherin oder der Klassen-/Kurssprecher dieses im Lehrkräftezimmer bzw. im Sekretariat.
s. Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Toben, Verlassen des Geländes
Verlassen des Schulgeländes
Grundsätzlich dürfen Schüler und Schülerinnen der Orientierungs- und Mittelstufe das Schulgelände während des Unterrichts, in den Pausen und während der Wartezeiten bis zum Beginn einer Unterrichtsstunde nicht verlassen. In besonderen Fällen können die unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkräfte die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes erteilen. Auch die Wartezeit bis zum Beginn einer AG ist auf dem Schulgelände zu verbringen; ab der 9. Klasse besteht hierbei die Möglichkeit, mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der / des Erziehungsberechtigten das Schulgelände zu verlassen. Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen das Schulgelände in Freistunden nur verlassen, wenn ihre Eltern oder - bei Volljährigkeit - sie selbst einen entsprechenden Antrag gestellt haben, der bewilligt wurde. In der Regel wird dieser Antrag mit Eintritt in die Oberstufe gestellt.
s. Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn
Weisungsrecht
Die Schule ist im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung und ihrer Aufsichtspflicht für einen geordneten Schulbetrieb und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Lehrkräfte sind daher verpflichtet, alle dazu erforderlichen Anordnungen zu treffen, im Einzelfall auch solche, die sich nicht aus dieser Schulordnung ergeben. Auch diesen ist Folge zu leisten.
Wertsachen
Wertsachen (z. B. Handys) und größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Geld, Geldbörsen und Schlüssel sollten nicht in abgelegten Jacken- oder Schultaschen verbleiben, sondern stets am Körper getragen werden. Für den Sportunterricht regelt die Fachlehrkraft die Aufbewahrung.
s. Eigentum, Fundsachen, Schulbücher