MENÜ

News Detail

27.05.
2021

Bescheinigung über Negativtest

Mit den ab Montag geltenden Öffnungen im Freizeit- und Kulturbereich geht vielfach mit dem Nachweis eines max. 24 Stunden alten Negativ-Tests einher. Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule tätige Personen unterliegen bereits seit 19. April einer zweimal wöchentlichen Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium können Schülerinnen und Schüler sowie an der Schule Tätige bei Durchführung der Testung in Schule eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommen und diesen Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getestete Person soll bitte das Formular ausgedruckt und vorausgefüllt mitbringen und erhält in der Schule einen Schulstempel sowie die Unterschrift der Zuständigen.