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Schulordnung / Konzepte

Schulordnung der Klaus-Groth-Schule

(gültig ab 1.8.2016, Stand: 23.11.2022, Neuerungen gültig ab 1.2.2023)

Diese Schulordnung wurde von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern erarbeitet und berücksichtigt die bisherigen Erfahrungen an der Klaus-Groth-Schule. Sie dient dazu, das Zusammenleben und das gemeinsame Lernen zu unterstützen und für alle positiv zu gestalten. Neben der Beachtung der notwendigen Regeln gilt es auch, sich offen, mit Rücksichtnahme, Achtung und fairem Verhalten zu begegnen. Dazu gehören das Zuhören im Gespräch, die gewaltfreie Lösung von Konflikten, das verantwortungsbewusste und tolerante Handeln sowie die gegenseitige Unterstützung. Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle Beteiligten wohlfühlen sollen. Da eine Schulordnung nicht jeden Einzelfall regeln kann, gilt als wichtigster Grundsatz: Alles, was andere belästigt, gefährdet, schädigt oder diskriminiert, ist zu unterlassen.

Regeln A-B

An- und Abmeldung von der Schule

Schülerinnen und Schüler, die neu zu uns kommen oder uns verlassen, werden persönlich begrüßt bzw. verabschieden sich persönlich. Die An- bzw. Abmeldung erfolgt schriftlich durch die / den Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler. Vor einer Abmeldung müssen alle von der Schule ausgeliehenen Gegenstände zurückgegeben werden. Die Rückgabe wird von den entsprechenden Lehrkräften auf dem Abmeldeschein bestätigt. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände sind zu ersetzen.

s. Schulbücher

Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn

Schülerinnen und Schüler, die vor 7.45 Uhr in der Schule eintreffen, haben sich in der Aula, der Mensa bzw. vor dem Klassenraum aufzuhalten und dürfen sich ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in ihre Unterrichtsräume begeben. Der Oberstufe stehen auch Aufenthaltsräume zur Verfügung. Bei späterem Schulbeginn stehen den Schülerinnen und Schülern die Aula, die Mensa und der Klassenraum zur Verfügung, sofern der nicht durch anderen Unterricht belegt ist. In der Aula und in den Klassenräumen gilt es, sich in dieser Zeit ruhig und umsichtig zu verhalten.

s. Klassenräume, Mensa, Pausenordnung, Schulhof/Park, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes

 

Ballspiele

Ballspielen ist nur auf den Schulhöfen und im Park erlaubt. Zu benutzen sind dafür nur geeignete Bälle, so dass niemand zu Schaden kommen kann. Für das Ballspielen gilt die Pflicht der allgemeinen Rücksichtnahme. Verboten sind Würfe / Schüsse gegen die Wand des WC-Gebäudes im Park und gegen die Wand des Hauptgebäudes. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der laufende Unterricht nicht durch Lärm gestört wird und Unbeteiligte nicht beeinträchtigt werden.

s. gefährliche Gegenstände, Schneebälle, Unfälle

 

Beurlaubung

Sofern absehbar ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann, hat sie oder er sich rechtzeitig vorher schriftlich von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer beurlauben zu lassen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferientagen oder von mehr als drei Unterrichtstagen muss bei der Schulleitung über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer beantragt werden und kann nur in gut begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.

s. Erkrankung und Abwesenheit vom Unterricht, Freistellung vom Sportunterricht

Regeln E-F

Eigentum

Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist pfleglich umzugehen. Das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler und der Lehrkräfte ist zu respektieren. Wer es schuldhaft beschädigt, entwendet oder ungefragt benutzt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen bzw. die Konsequenzen tragen.

s. Fundsachen, Klassenräume, Mobiliar, Schulbücher, Wertsachen

Energy-Drinks

Der Verzehr von sog. "Energy-Drinks", die erhöhte Mengen von Koffein, Taurin oder ähnlichen Inhaltsstoffen beinhalten, ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verboten.

 

Erkrankung und Abwesenheit vom Unterricht

Kann eine Schülerin / ein Schüler wegen Erkrankung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule am selben Vormittag bis 9.00 Uhr zu benachrichtigen. Eine schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers ist grundsätzlich unmittelbar in der nächsten Klassenlehrerstunde (Sek I) bzw. Fachlehrerstunde (Sek II) vorzulegen. Ohne ein Entschuldigungs- 2 schreiben gilt das Fehlen als unentschuldigt. Diese Fehlstunden werden gesondert im Zeugnis vermerkt. Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit muss sich eine Schülerin / ein Schüler bei der Lehrkraft der laufenden oder der folgenden Unterrichtsstunde und im Sekretariat abmelden. Bei voraussichtlich längerem Fehlen ist die Klassenlehrkraft spätestens am dritten Tag der Abwesenheit zu benachrichtigen. Die Schule kann in besonderen Fällen eine Attest-Verpflichtung aussprechen. Wenn Klausuren in der Oberstufe aus gesundheitlichen Gründen versäumt werden, müssen die Schülerinnen und Schüler stets eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Sie ist bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs unverzüglich der betroffenen Fachlehrkraft vorzulegen.

s. Beurlaubung, Freistellung vom Sportunterricht

Essen und Trinken

Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet. Das Gleiche gilt für das Kauen von Kaugummi. Trinken ist außer in den naturwissenschaftlichen Fachräumen in der Regel erlaubt, sofern es den Unterricht nicht stört.

 

Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel

Fahrräder sind an den Stellplätzen auf dem Schulgelände ordnungsgemäß und abgeschlossen abzustellen. Das Radfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet. Skateboards, Rollerskates, Roller und ähnliche Fortbewegungsmittel dürfen in den Gebäuden und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

 

Feuer

Die Verwendung von Feuer, sofern sie nicht im Unterricht unter Aufsicht einer Lehrkraft erfolgt, ist in der Schule strengstens verboten. Das Mitbringen von Zündhölzern oder Feuerzeugen ist für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren untersagt.

s. Feueralarm

 

Feueralarm

Bei Feueralarm während des Unterrichts haben sich alle Schülerinnen und Schüler in Begleitung ihrer Lehrkräfte unverzüglich auf den verschiedenen Fluchtwegen zu den Sammelplätzen zu begeben. In Pausen oder Freistunden müssen sich die Schülerinnen und Schüler Lehrkräften anschließen, sofern es die Situation zulässt. (Der jeweilige Fluchtweg und der zugewiesene Sammelplatz sind auf dem in jedem Raum ausgehängten Grundrissplan der Schule angegeben.) Dabei gilt es, Ruhe zu bewahren und die Anweisungen der Lehrkräfte zu befolgen. Die Lehrkraft hat darauf zu achten, dass Fenster und Türen des verlassenen Raumes geschlossen sind.

s. Feuer

 

Freistellung (längerfristig) vom Sportunterricht

Aus zwingenden gesundheitlichen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom Sportunterricht längerfristig ganz oder teilweise (bestimmte Sportarten oder Übungen betreffend) freigestellt werden. Die Freistellung muss von einem Erziehungsberechtigten oder von der volljährigen Schülerin / dem volljährigen Schüler unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung schriftlich beantragt werden. Bei einer Freistellung bis zu einem Monat ist die jeweilige Sportlehrkraft die entsprechende Ansprechpartnerin / der entsprechende Ansprechpartner, darüber hinaus die Stufenleitung. Die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler ist (evtl. mit anderen Aufgaben betraut) in der Sportstunde anwesend; die Lehrkraft kann über die Anwesenheitspflicht im Ausnahmefall anders entscheiden.

s. Beurlaubung, Erkrankung und Abwesenheit vom Unterricht

 

Fundsachen

Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben, Wertsachen (z.B. Uhren, Schmuck, Handys, Taschenrechner) werden im Sekretariat sicher aufbewahrt. Fundsachen aus dem Turnhallenbereich sind bei einer Sportlehrkraft abzuliefern.

s. Eigentum, Schulbücher, Wertsachen

Regeln G-M

Gang zur Sporthalle

Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude bzw. den Pausenhof erst nach dem Klingeln, um zur Sporthalle zu gehen. Der Parkplatz vor der Sporthalle ist kein Pausenhof.

 

Gefährliche Gegenstände

Gegenstände, die Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrkräfte gefährden können (z.B. Farbsprays, Knall- und Feuerwerkskörper, Messer, Laserpointer), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Gegenstände des Alltags dürfen nicht so verwendet werden, dass sie für andere zur Gefahr werden.

s. Ballspiele, Schneebälle, Unfälle 

Handy & Co

Für den Gebrauch des Handys gilt der „Leitfaden für den Umgang mit Handy und Co.“ Abweichend von dieser Regelung darf das Handy erst ab der Mittagspause und damit ab 13.05 Uhr benutzt werden; in der Mensa darf das Handy während der Mittagspause nicht benutzt werden. Sofern das Handy während einer Leistungsüberprüfung benutzt wird, gilt das als Täuschungsversuch.

 

Klassenräume

Die Klassenräume können durch Poster u. ä. in Maßen ausgestaltet werden. Die Wände sollen dabei pfleglich behandelt werden. Die Bilder dürfen keine anstößigen oder Gewalt verherrlichende Motive zeigen. Für die Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum ist die ganze Klasse verantwortlich. Es gibt einen wechselnden Ordnungsdienst, der bestimmte Aufgaben im Klassenraum wahrnimmt; dazu gehören das Wischen der Tafel, das Lüften des Raumes sowie das Fegen der Klasse. Die Namen dieser Schülerinnen / Schüler werden auf dem entsprechenden Wochenblatt im Klassenbuch (Sek I) bzw. auf einer ausgehängten Liste (Sek II) vermerkt. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle von allen hochgestellt. Die Lehrkräfte achten auf die Umsetzung des Ordnungsdienstes. Wer Gast in einem Klassenraum ist, hat diesen wie vorgefunden zu hinterlassen.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Eigentum, Mobiliar, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes

 

Kleidung

Bei der Kleidung ist darauf zu achten, dass durch sie niemand in seinen Gefühlen verletzt wird. Dies gilt auch für Aufschriften und Bilder auf Kleidungsstücken.

 

Mensa

Während der Mittagspause sind die Sitzplätze vorrangig für Schülerinnen und Schüler gedacht, die dort ihr Essen einnehmen möchten. Alle Nutzer der Mensa sind verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes

 

Mobiliar

Alle Schülerinnen und Schüler sind dafür zuständig, dass die von ihnen benutzten Räume und Einrichtungsgegenstände weder beschmutzt noch beschädigt werden. Wenn Räume verschmutzt oder Möbel beschädigt vorgefunden werden, ist dies sofort den zuständigen Klassen- bzw. Fachlehrkräften zu melden. Das Mobiliar ist pfleglich zu behandeln, speziell Stühle, Tische und Schränke dürfen nicht bemalt werden.

s. Eigentum, Klassenräume, Schulbücher

Regeln P-S

Pausenordnung

In den Pausen ab der Länge von 10 Minuten begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 zwischen der 1. und der 5. Stunde auf den Schulhof. Die Räume dieser Klassen werden in dieser Zeit abgeschlossen. Der Einkauf, nicht der Verbleib in der Mensa ist erlaubt; der Zugang zur Mensa erfolgt direkt nach Stundenende durch verschiedene Zugänge, während der Pause nur durch den Mensa-Zugang vom Schulhof. Im Neubau und im Kulturzentrum dürfen sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Klingeln nicht aufhalten. Eine Ausnahme stellen die Oberstufenschülerinnen und -schüler dar; sie dürfen sich auch in den Pausen im Treppenhaus und in den Klassenräumen des naturwissenschaftlichen Traktes und des Kulturzentrums, nicht aber in den Gängen zu den Fachräumen aufhalten. Der Weg in die Fachräume wird in den Pausen zügig nach dem Klingeln angetreten. In den Mittagspausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und Mittelstufe auf dem Schulhof, in der Mensa und in der Aula auf; in der Mensa haben die Schülerinnen und Schüler, die Mittag essen, Vorrang, in der Aula gilt es, sich leise zu verhalten, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden. Die Klassenräume werden abgeschlossen. Bei Regenwetter sollten alle Schülerinnen und Schüler die Pause im Schulgebäude verbringen.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Klassenräume, Mensa, Schulhof/Park, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes

 

Rauchen, Alkohol und illegale Drogen

Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen sind auf dem Schulgelände (incl. des zum Schulhof zählenden Parkbereichs) untersagt. Der Handel mit illegalen Drogen stellt ein schweres Vergehen dar und hat nicht nur disziplinarische, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

 

Schneebälle

Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

s. Ballspiele, gefährliche Gegenstände, Unfälle

 

Schulbücher

Die von der Schule leihweise zur Verfügung gestellten Lehrbücher sind einzuschlagen, sorgfältig zu behandeln und so zurückzugeben, wie man sie selbst erhalten hat. Notizen und Schmierereien in den Büchern sind nicht erlaubt. Ggf. sind Bücher zu ersetzen.

s. An- und Abmeldung, Eigentum, Fundsachen, Mobiliar, Wertsachen

 

Schulgebäude, Schulhof und Park

Alle Schülerinnen und Schüler sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude, auf den Schulhöfen und im Parkbereich, der zum Schulhof gehört. Der Reinigungsdienst der Klassen sorgt zusätzlich für die Sauberkeit. Es ist nicht erlaubt, sich gegen den Zaun zum Park zu lehnen oder ihn auf andere Weise zu belasten. Im Park ist beim Laufen und Spielen auf Passanten und Radfahrer Rücksicht zu nehmen.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Klassenräume, Mensa, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes

Regeln T-W

Toben im Schulgebäude

Das Rennen und Raufen im Schulgebäude ist untersagt.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Klassenräume, Mensa, Pausenordnung, Schulhof/Park, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn, Verlassen des Geländes

 

Unfälle und Schadenfälle

Unfälle und andere Schadenfälle sind sofort der zuständigen Lehrkraft oder gegebenenfalls im Sekretariat zu melden.

s. Ballspiele, gefährliche Gegenstände, Schneebälle

 

Ungestörte Unterrichtszeit

In den Freistunden und in den Pausenzeiten ist darauf zu achten, dass der laufende Unterricht nicht durch Lärm gestört wird. Auch darf der laufende Unterricht nicht durch plötzliches Betreten des betreffenden Klassenraumes durch Schülerinnen und Schüler gestört werden, um benötigte Gegenstände (z.B. Bücher) herauszuholen.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Klassenräume, Pausenordnung, Unterrichtsbeginn, Toben, Verlassen des Geländes

 

Unterrichtsbeginn

Alle Schülerinnen und Schüler haben sich rechtzeitig in die Klassenräume bzw. zu den Fachräumen zu begeben. Sie legen die benötigten Materialien bereit und verhalten sich ruhig. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dieses im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Klassenräume, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Toben, Verlassen des Geländes

 

Verlassen des Schulgeländes

Grundsätzlich dürfen Schüler und Schülerinnen der Orientierungs- und Mittelstufe das Schulgelände während des Unterrichts, in den Pausen und während der Wartezeiten bis zum Beginn einer Unterrichtsstunde nicht verlassen. In besonderen Fällen können die unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkräfte die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes erteilen. Auch die Wartezeit bis zum Beginn einer AG ist auf dem Schulgelände zu verbringen; ab der 9. Klasse besteht hierbei die Möglichkeit, mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der / des Erziehungsberechtigten das Schulgelände zu verlassen. Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen das Schulgelände in Freistunden nur verlassen, wenn ihre Eltern oder - bei Volljährigkeit - sie selbst einen entsprechenden Antrag gestellt haben, der bewilligt wurde. In der Regel wird dieser Antrag mit Eintritt in die Oberstufe gestellt.

s. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn, Pausenordnung, ungestörte Unterrichtszeit, Unterrichtsbeginn

 

Weisungsrecht

Die Schule ist im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung und ihrer Aufsichtspflicht für einen geordneten Schulbetrieb und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Lehrkräfte sind daher verpflichtet, alle dazu erforderlichen Anordnungen zu treffen, im Einzelfall auch solche, die sich nicht aus dieser Schulordnung ergeben. Auch diesen ist Folge zu leisten.

 

Wertsachen

Wertsachen und größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Geld, Geldbörsen, Handys und Schlüssel sollten nicht in abgelegten Jacken- oder Schultaschen verbleiben, sondern stets am Körper getragen werden. Für den Sportunterricht regelt die Fachlehrkraft die Aufbewahrung.

s. Eigentum, Fundsachen, Schulbücher 

Leitfaden für den Umgang mit Handy und Co.

Worum es geht

Die Klaus-Groth-Schule möchte den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch, den respektvollen Umgang miteinander und eine gute Lernatmosphäre fördern. Gleichzeitig möchten wir, dass die Schülerinnen und Schüler der Klaus-Groth-Schule die Möglichkeit haben, an ihrer Schule einen verantwortungsbewussten, sinnvollen und nutzbringenden Umgang mit modernen Medien zu lernen.

Wir vereinbaren für das Zusammenleben auf dem Schulgelände Regeln für die Nutzung von Handys, Smartphones, MP3-Playern, Tablets u.ä.

Regeln

Wann kann ich mein Gerät nutzen?

Ich verzichte auf die Nutzung meines Gerätes vollständig bis 13.05 Uhr. Damit trage ich zu einer ruhigen und konzentrierten Lernatmosphäre bei.

Ab 13.05 Uhr kann ich mein Gerät in der Aulahalle (Innenbereich) und auf dem Schulhof nutzen, nicht aber in den Gängen. Nach der Mittagspause auch in der Mensa.

Im Unterricht verwende ich mein Gerät nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft.

Funktionsträgerinnen und Funktionsträger innerhalb der Schülerschaft, also Mitglieder der Bühnentechnik, der SV und des Sanitätsdienstes, dürfen auch vor 13.05 Uhr das Smartphone für ihre interne Kommunikation verwenden.


Was ist, wenn ich dringend in der Sperrzeit telefonieren oder simsen muss?

Ich kann eine Lehrkraft um Erlaubnis fragen.


Wie nutze ich mein Gerät?

Ich nutze es stumm und rücksichtsvoll, damit andere nicht gestört oder abgelenkt werden. Um ansprechbar zu bleiben, ist ein Ohr immer frei.

Gemäß der allgemeinen WLAN-Ordnung ist es nicht zulässig, das Schul-WLAN für nicht schulische Zwecke (Spiele etc.) zu nutzen.


Kann ich als Oberstufenschüler/in mit meinem Gerät eigenverantwortlich umgehen?

Ja. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihr Handy außerhalb des Unterrichts nach Bedarf nutzen. Sie sollen dabei einen verantwortungsbewussten Umgang pflegen, um ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.


Wie verwahre ich mein Gerät, wenn ich es nicht nutze?

Nicht sichtbar und ausgeschaltet in meiner Tasche.


Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Lehrkräfte ziehen mein Gerät ein und geben es im Sekretariat ab. Im Wiederholungsfall wird die Rückgabe des Geräts nach Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Schule geregelt.

Warum diese Regeln?

Weil ...

  1. Handys und Co. zum heutigen Leben gehören und in angemessener Form in der Schule genutzt werden können;
  2. ungeteilte Aufmerksamkeit in Aufenthaltsbereichen Unfälle verhindert;
  3. zu intensive Nutzung elektronischer Geräte nachhaltiges Lernen negativ beeinflussen kann;
  4. für Spiel, Sport und Bewegung genügend Raum bleiben soll;
  5. andere in ihrer Entspannung, ihrem Lernen oder ihrem Zusammensein nicht behindert oder gestört werden sollen;
  6. wir Konflikte durch Verlust oder Zerstörung der Geräte vermeiden möchten;
  7. mobile Geräte zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer verführen können.

... eine Straftat?

Jeder weiß, dass Schläge und Tritte Körperverletzungen sind und Straftaten darstellen.

Wisst ihr auch, dass ...

  • das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Zeigen oder Versenden, auch wenn ihr nicht selbst Gewalt angewendet habt, ebenfalls strafbar ist?
  • das Herunterladen von gewaltverherrlichen­ den oder pornografischen Fotos und Videos aus dem Internet durch Minderjährige und das Umherzeigen dieser im schulischen Bereich eine Straftat darstellt?
  • das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von Personen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis und das Verbreiten dieser Aufnahmen eine Straftat darstellt?

Wo das alles steht?

Diese Tatbestände sind im Strafgesetzbuch, im Kunst- und im Urheberrechtsgesetz geregelt. Solche Straftaten können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden und euer Handy kann von der Polizei beschlagnahmt werden.


Wie helft ihr Betroffenen?

Schaut nicht weg! Wendet euch an Personen, denen ihr vertrauen könnt, z.B. an Klassen- oder Verbindungslehrer/innen, Beratungslehrkräfte, Konfliktlotsen und natürlich eure Eltern.

Helft mit, dass Gewalt in jeder Form an unserer Schule keine Chance hat.

Was dürfen Lehrkräfte?

Auch für Lehrerinnen und Lehrer gelten bestimmte Regeln.

  1. Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf eine Lehrkraft – selbst bei einem begründeten Verdacht – den Speicher des Mobilgerätes nicht kontrollieren, sondern muss ggf. dann das Gerät der Polizei ausliefern.
  2. Eine Einsichtnahme mit Einverständnis der Schülerin oder des Schülers ist aber möglich.
  3. Eine polizeiliche Durchsuchung einer Schülerin oder eines Schülers und die Sicherstellung eines Mobilgerätes ist bei Tatverdacht und bei „Gefahr in Verzug“ grundsätzlich immer möglich.